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Ernst-Dieter Beck
Ernst-Dieter Beck wurde am 2. Oktober 1940 in Gohfeld in Westfalen geboren. Nach außen hin führte er lange ein unauffälliges Leben, doch hinter dieser Fassade entwickelte sich bereits in jungen Jahren eine kriminelle Laufbahn. Bereits vor den Mordtaten war er polizeibekannt. In seinen Akten sind zahlreiche Vorstrafen verzeichnet, darunter Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung und sexuelle Nötigung. Diese Delikte zeichneten das Bild eines Mannes, der wiederholt Grenzen überschritt und Gewalt als Mittel akzeptierte.
Zwischen 1961 und 1968 beging er drei nachweisbare Morde an jungen Frauen in Ostwestfalen. Alle Taten folgten einem ähnlichen Muster: Beck suchte Kontakt zu den Frauen, gewann ihr Vertrauen und tötete sie schließlich durch Strangulation. Am 8. April 1961 traf es die 23-jährige Ingrid K. Ihr Tod markierte den Beginn einer Mordserie, die die Region jahrelang in Angst versetzte. Ihre Leiche wurde später abgelegt aufgefunden, die Ermittlungen verliefen zunächst im Sande. Beck blieb unbehelligt.
Vier Jahre später, am 25. Mai 1965, schlug er erneut zu. Die 29-jährige Ursula F. hatte ihn nach einem Tanzabend begleitet. In ihrer Wohnung in Herford wurde sie ermordet. Auch dieses Mal gelang es dem Täter, unerkannt zu bleiben. Erst Jahre später sollte sich zeigen, dass diese Tat ein entscheidendes Beweisstück enthielt: einen Fingerabdruck, der schließlich zu seiner Überführung beitrug.
Am 28. Februar 1968 tötete Beck sein drittes bekanntes Opfer, die 21-jährige Anneliese H. Ihre Leiche wurde am folgenden Tag von einem Passanten in einem Bach nahe Herford entdeckt. Dieser Mord setzte die Ermittler massiv unter Druck. Die Gemeinsamkeiten der Taten waren nun nicht mehr zu übersehen und die Polizei intensivierte die Suche nach dem Täter.
Ernst-Dieter Beck wurde am 1. März 1968 festgenommen. Ausschlaggebend hierfür war der Abgleich des bei Ursula F. gesicherten Fingerabdrucks, der eindeutig ihm zugeordnet werden konnte. Während seiner Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gestand Beck schließlich, alle drei Morde begangen zu haben. Seine Geständnisse bestätigten die Annahme einer Serienstruktur und offenbarten eine erschreckende Kälte gegenüber seinen Opfern.
Der anschließende Prozess vor dem Landgericht Bielefeld schrieb deutsche Rechtsgeschichte. Erstmals wurde in einem Mordverfahren ein Chromosomentest durchgeführt. Die Verteidigung versuchte, Beck als Träger des damals diskutierten XYY-Chromosomensatzes darzustellen, der angeblich mit gesteigerter Aggressivität in Verbindung stehe. Das Gutachten des Instituts für Humangenetik widerlegte diese These jedoch eindeutig, da Beck keinen solchen Chromosomensatz aufwies. Die Verantwortung für die Taten blieb somit allein bei ihm.
Ernst-Dieter Beck wurde am 4. November 1968 wegen dreifachen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah die besondere Schwere der Schuld als erwiesen an. Er verbrachte den Rest seines Lebens in Haft und starb am 29. April 2018 im Gefängniskrankenhaus Fröndenberg.
Der Fall gilt bis heute als einer der frühen dokumentierten Serienmordfälle der Bundesrepublik. Er steht exemplarisch für die Kombination aus scheinbarer Normalität, eskalierender Gewalt und einem Justizverfahren, das nicht nur die drei Morde aufarbeitete, sondern auch neue Wege in der forensischen Begutachtung beschritt.