Ángel Maturino Reséndiz
„The Railroad Killer“
Geboren am 01.08.1960 in Mexiko. Gestorben am 27.06.2006.
Tatzeitraum & Opfer
Aktiv von1986
Aktiv bis1999
Bestätigte Opfer1
Vermutete Opfer24
AktionsradiusMehrere US-Bundesstaaten, darunter Texas, Kentucky, Florida und Illinois
Modus Operandi & Motive
Modus OperandiReséndiz reiste entlang von Eisenbahnstrecken, drang in Wohnhäuser ein und tötete seine Opfer meist mit stumpfer Gewalt. Teilweise kam es zu sexueller Gewalt.
HauptmotiveVermutet werden sexuelle Motive, Aggression und teilweise Raub. Auch religiöse Wahnvorstellungen könnten eine Rolle gespielt haben; die genaue Motivlage blieb ungeklärt.
Rechtliches
Festnahmejahr1999
UrteilTodesstrafe, Hinrichtung durch tödliche Injektion
Hinrichtungsjahr2006
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Ángel Maturino Reséndiz, auch bekannt als „Railroad Killer“, war ein mexikanischer Straftäter, dem mehrere Tötungsdelikte in den Vereinigten Staaten zugeschrieben werden. Zwischen 1997 und 1999 wurden in verschiedenen Bundesstaaten Menschen getötet, deren Fälle die Ermittler schließlich miteinander in Verbindung brachten. Reséndiz war häufig mit Güterzügen durch das Land unterwegs; mehrere Tatorte lagen in der Nähe von Eisenbahnstrecken.
Der Fokus der Ermittlungen lag zunächst auf dem Mord an der Ärztin Claudia Benton, die im Dezember 1998 in ihrem Haus in Texas getötet worden war. Fingerabdrücke führten zu Reséndiz. DNA-Spuren verbanden ihn später auch mit weiteren Fällen, darunter den Morden an Norman und Karen Sirnic in Texas sowie dem Angriff auf Christopher Maier und dessen Begleiterin in Kentucky. Im Juni 1999 setzte das FBI Reséndiz auf seine Liste der zehn meistgesuchten Flüchtigen. Er wurde am 1. Juni von Grenzschutzbeamten festgenommen und noch am selben Tag nach Mexiko zurückgeschickt, ohne dass den Beamten bekannt war, dass nach ihm wegen mehrerer Tötungsdelikte gefahndet wurde. Am 13. Juli 1999 stellte er sich schließlich den US-amerikanischen Behörden an der Grenze bei El Paso. Im Mai 2000 wurde Reséndiz wegen des Kapitalmordes an Claudia Benton schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt. Während des Prozesses gestand er laut zeitgenössischer Berichte mehrere weitere Tötungen. Die Ermittler brachten ihn mit zusätzlichen Fällen in Verbindung, doch nicht alle Vorwürfe wurden in einem eigenen Strafverfahren abgeurteilt. Am 27. Juni 2006 wurde Reséndiz in Texas durch eine tödliche Injektion hingerichtet. Bis heute ist es bei der Darstellung seines Falls entscheidend, zwischen dem Mord, für den er rechtskräftig verurteilt wurde, weiteren, durch Beweise gestützten Tatzuordnungen und nicht abschließend geklärten Verdachtsfällen zu unterscheiden.
Reséndiz wurde laut seiner Geburtsurkunde am 1. August 1959 in Izúcar de Matamoros im mexikanischen Bundesstaat Puebla geboren. In späteren Veröffentlichungen wird häufig das Jahr 1960 als sein Geburtsjahr genannt. Für die biografische Darstellung ist diese Abweichung deshalb festzuhalten. Der Untersuchungsbericht des US-Justizministeriums verweist nämlich ausdrücklich auf das Jahr 1959. Nach Angaben seiner Ehefrau lebte Reséndiz zunächst bei seiner Mutter. Mit sieben Jahren kam er zu seinen Großeltern, bei denen er bis zu seinem zwölften Lebensjahr blieb. Anschließend zog er allein nach Acapulco. Über die genauen Lebensumstände in diesen Jahren sind nur begrenzt verlässliche Informationen dokumentiert. Reséndiz gelangte eigenen beziehungsweise in den Behördenakten festgehaltenen Angaben zufolge im Alter von etwa 14 Jahren illegal in die Vereinigten Staaten. Er hielt sich zunächst in Florida auf. Bereits in jungen Jahren geriet er somit in den Fokus der amerikanischen Einwanderungsbehörden.
Im Jahr 1976 wurde er erstmals von US-Behörden aufgegriffen und nach Mexiko zurückgeschickt. In den folgenden Jahren überschritt er wiederholt die Grenze und verwendete dabei verschiedene Namen. Die Behördenakten dokumentieren mehrere Festnahmen, Verurteilungen und Rückführungen nach Mexiko. Bereits 1977 wurde Reséndiz in Corinth, Mississippi, wegen Sachbeschädigung verurteilt. In den damaligen Unterlagen werden außerdem falsche Identitätsangaben und die Verwendung gefälschter Dokumente aufgeführt. In den folgenden Jahren kamen weitere Strafverfahren hinzu, unter anderem wegen Einbruchs, schwerer Körperverletzung, Fahrzeugdiebstahls und falscher Angaben zur US-Staatsbürgerschaft. Diese frühen Straftaten sind durch Straf- und Behördenakten dokumentiert. Sie belegen eine langjährige kriminelle Vorgeschichte, erlauben jedoch keine sichere Aussage über die persönlichen oder psychologischen Faktoren, die Reséndiz’ späteres Gewaltverhalten verursacht haben.
Über Reséndiz’ Kindheit und Jugend ist deutlich weniger bekannt als über seine späteren Straftaten und die Ermittlungen gegen ihn. Aussagen über eine angeblich zwangsläufige Entwicklung zum Serienmörder wären daher spekulativ. Die belegbaren Fakten beschränken sich auf seine familiären Aufenthaltsorte, seine frühe Migration in die Vereinigten Staaten und die dokumentierten Kontakte mit Strafverfolgungs- und Einwanderungsbehörden. Nach seiner Jugend in Mexiko hielt sich Ángel Maturino Reséndiz über viele Jahre hinweg wiederholt in den Vereinigten Staaten auf. Er überschritt die Grenze mehrfach ohne gültige Einreiseerlaubnis, wurde von den Behörden aufgegriffen und nach Mexiko zurückgeschickt. Dennoch kehrte er immer wieder zurück. Seine Aufenthalte führten ihn in verschiedene Bundesstaaten. Die Behördenakten dokumentieren unter anderem Kontakte mit Strafverfolgungsbehörden in Florida, Mississippi, Kentucky, Missouri, New Mexico, Kalifornien und Texas. Reséndiz verwendete dabei zahlreiche Namen, was die Zusammenführung seiner Vorstrafen und Einwanderungsvorgänge erschwerte.
Zu seinen bekannten Aliasnamen gehörten Rafael Resendez-Ramirez, José Ángel Reyes, Antonio Martinez und Pedro Argel Jaramillo. Teilweise trat er mit falschen Dokumenten auf oder gab an, US-amerikanischer Staatsbürger zu sein. Diese Angaben sind durch den Untersuchungsbericht des US-Justizministeriums und die darin ausgewerteten Behördenakten belegt.
Reséndiz war verheiratet. Seine Ehefrau lieferte den Ermittlern nach seiner Festnahme Angaben über seine frühe Kindheit und seinen Lebensweg. Über die Ehe selbst, die Dauer der Beziehung und das gemeinsame Familienleben sind in den maßgeblichen amtlichen Quellen jedoch nur begrenzt gesicherte Informationen enthalten. Deshalb sollten Einzelheiten über angebliche Konflikte, das Verhalten innerhalb der Familie oder die Beziehung zu möglichen Kindern nur dann aufgenommen werden, wenn sie durch belastbare Quellen belegt sind. Aus der Schwere seiner späteren Straftaten lässt sich nicht ableiten, wie er sich im privaten Umfeld verhielt.
Bereits 1977 wurde Reséndiz in Corinth, Mississippi, wegen Sachbeschädigung und des Verlassens eines Tatortes verurteilt. In den folgenden Jahren beging er schwerwiegendere Straftaten. So brach er im Juni 1979 in ein Haus in Miami, Florida, ein, durchsuchte die Räume, schlug den 88-jährigen Bewohner bis zur Bewusstlosigkeit und stahl dessen Fahrzeug. Im April 1980 wurde er wegen Einbruchs, schwerer Körperverletzung und Autodiebstahls verurteilt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren. Im August 1985 wurde Reséndiz auf Bewährung entlassen. Anschließend wurde er von der Einwanderungsbehörde in Gewahrsam genommen und nach Mexiko abgeschoben. In den folgenden Jahren setzte er seine kriminelle Karriere fort. Reséndiz wurde unter anderem wegen falscher Angaben zur US-Staatsbürgerschaft verurteilt und erhielt dafür eine weitere Freiheitsstrafe. So versuchte er beispielsweise, mit gefälschten Dokumenten in die Vereinigten Staaten einzureisen.
1988 wurde er in St. Louis, Missouri, wegen Betrugs mit Sozialversicherungskarten und falschen Dokumenten festgenommen. Im Jahr 1989 wurde er auf Bundesebene unter anderem wegen falscher Angaben gegenüber Bundesbehörden, der falschen Behauptung, US-Staatsbürger zu sein, des unerlaubten Waffenbesitzes als vorbestrafter Straftäter sowie der Wiedereinreise nach einer Abschiebung verurteilt. Dafür erhielt er eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Nach seiner Entlassung wurde er 1991 erneut nach Mexiko abgeschoben.
Auch danach kam es zu weiteren Strafverfahren. So wurde er 1992 in Las Cruces, New Mexico, wegen eines Einbruchs verurteilt. 1993 wurde er in Texas wegen des Umgehens einer Festnahme belangt. 1995 wurde er in Kalifornien wegen Hausfriedensbruchs auf Bahngelände sowie des Mitführens einer geladenen Schusswaffe und des Besitzes gestohlener Gegenstände verurteilt. Im Jahr 1996 erhielt er in Kentucky nach einem weiteren Vorfall auf einem Bahngelände eine kurze Haftstrafe.
Laut dem Untersuchungsbericht des US-Justizministeriums war Reséndiz vor 1998 mindestens dreimal nach Mexiko abgeschoben und mindestens viermal freiwillig zurückgeführt worden. Im Jahr 1998 wurde er bei sieben Gelegenheiten von der US-Grenzschutzbehörde aufgegriffen und jeweils innerhalb weniger Stunden nach Mexiko zurückgeschickt. Bei diesen Kontrollen erkannten die Behörden seine gesamte Vorstrafengeschichte nicht und wussten nicht, dass er mit den später untersuchten Tötungsdelikten in Verbindung gebracht wurde. Die damals verwendeten Fingerabdrucksysteme waren nicht ausreichend miteinander verknüpft und frühere Straf- und Abschiebungsdaten wurden bei den Kontrollen nicht zuverlässig angezeigt. Diese wiederholten Einreisen und Rückführungen sind für das Verständnis der späteren Fahndung von Bedeutung. Sie zeigen, dass Reséndiz bereits lange vor 1999 in den Akten amerikanischer Strafverfolgungs- und Einwanderungsbehörden auftauchte. Sie erklären jedoch nicht allein, weshalb er später weitere schwere Gewalttaten beging.
Die amtlichen Unterlagen belegen eine langjährige Serie von Einbruchs-, Gewalt-, Fahrzeug- und Dokumentendelikten sowie wiederholte Verstöße gegen das Einwanderungsrecht. Reséndiz wurde mehrfach verurteilt, inhaftiert und nach Mexiko zurückgeführt. Trotz dieser Vorgeschichte gelangte er immer wieder in die Vereinigten Staaten zurück. Für die spätere Aufarbeitung der Tötungsdelikte ist diese Vorgeschichte vor allem deshalb relevant, weil sie die Identifizierung, die behördliche Zusammenarbeit sowie die spätere Kritik an den Grenzkontrollen nachvollziehbar macht. Sie darf jedoch nicht als Beweis für einzelne spätere Morde verwendet werden, denn dafür sind die jeweiligen Tatortspuren, Geständnisse, Zeugenaussagen und gerichtlichen Feststellungen maßgeblich. Laut Angaben, die Reséndiz im September 2001 gegenüber Ermittlern machte, hatte er bereits 1986 zwei Menschen in Texas getötet. Bei den mutmaßlichen Opfern handelte es sich um eine obdachlose Frau, deren Identität nicht festgestellt werden konnte, und deren Freund.
Reséndiz schilderte, er habe die Frau kennengelernt, als beide sich in einem Obdachlosenheim aufhielten. Später seien sie gemeinsam mit einem Motorrad unterwegs gewesen. Laut seiner Darstellung erschoss er die Frau, nachdem es zu einem Konflikt gekommen war. Anschließend habe er auch ihren Freund getötet und dessen Leiche in einem Bach zwischen San Antonio und Uvalde abgelegt. Die Identität des Mannes konnte nicht geklärt werden. Seine Leiche wurde den vorliegenden Ermittlungsberichten zufolge nicht gefunden. Auch die Identität der Frau blieb ungeklärt. Diese beiden Fälle beruhen auf den späteren Angaben Reséndiz’. Sie sind deshalb als von ihm behauptete, nicht vollständig unabhängig bestätigte Tötungen zu kennzeichnen. Sie könnten einen frühen Ausgangspunkt seiner Mordserie bilden, lassen sich aber nicht mit derselben Sicherheit darstellen wie Taten, für die weitere Beweise vorliegen.
Am 19. Juli 1991 wurde der 22-jährige Michael White tot in San Antonio, Texas, aufgefunden. Seine Leiche wurde im Vorgarten eines verlassenen Hauses gefunden. Der Fall blieb zunächst ungeklärt. Im September 2001 gestand Reséndiz, White getötet zu haben. Er fertigte eine Skizze des Tatorts an und gab an, White wegen dessen Homosexualität getötet zu haben. Diese Begründung ist als Aussage des Täters zu behandeln. Sie wurde nicht in einem eigenen Strafprozess abschließend geprüft. Im April 2006 teilte die Polizei von San Antonio mit, dass sie nach erneuter Untersuchung des Falls zu dem Schluss gekommen sei, dass Reséndiz für Whites Tod verantwortlich sei. Ein gesonderter Mordschuldspruch erging in diesem Fall jedoch nicht. Der Fall Michael White ist daher von den späteren Taten zu unterscheiden, bei denen zusätzliche forensische Beweise und Zeugenaussagen eine Rolle spielten. Das Geständnis und die Einschätzung der Ermittler sind zwar bedeutsam, ersetzen aber keine eigene gerichtliche Verurteilung.
Am 23. März 1997 wurde der 19-jährige Jesse Howell in der Nähe von Eisenbahngleisen bei Belleview in Florida tot aufgefunden. Seine 16-jährige Begleiterin Wendy Von Huben, die mit ihm unterwegs gewesen war, blieb verschwunden. Die Ermittler vermuteten, dass auch sie getötet worden war. Nach Reséndiz’ Festnahme nahmen die Behörden den Fall erneut unter die Lupe. Im Juli 2000 gestand Reséndiz, Howell und Von Huben getötet zu haben. Anschließend führte er die Ermittler zu dem Ort, an dem er die sterblichen Überreste des Mädchens abgelegt hatte. Diese wurden bei einer Suche in der Nähe von Oxford in Florida gefunden. Reséndiz machte diese Angaben im Rahmen einer Vereinbarung, die ihm für seine Aussagen in diesen Fällen Immunität gewährte. Das bedeutete, dass die Behörden seine Geständnisse und die daraus gewonnenen Hinweise zur Aufklärung der Taten nutzen konnten, er dafür aber nicht in Florida strafrechtlich verfolgt werden sollte.
Die beiden Fälle waren für die Ermittlungen von besonderer Bedeutung: Howells Leiche war bereits 1997 entdeckt worden, Von Hubens sterbliche Überreste wurden erst drei Jahre später gefunden. Durch Reséndiz’ Angaben konnten die Ermittler den zuvor ungeklärten Verbleib des Mädchens aufklären.
Die frühen Fälle zeigen, wie unterschiedlich die Beweislage bei den Reséndiz zugeschriebenen Tötungen ist. Die beiden mutmaßlichen Tötungen von 1986 beruhen auf seinen späteren Angaben, während der Mord an Michael White nach einem Geständnis von Reséndiz von den Ermittlern neu bewertet wurde. Im Fall von Jesse Howell und Wendy Von Huben führten seine Aussagen zum Fund der sterblichen Überreste des zuvor vermissten Mädchens. Keiner dieser Fälle führte zu einem eigenen Mordschuldspruch gegen Reséndiz. Für eine sachliche Darstellung müssen sie deshalb von dem Mord an Claudia Benton getrennt betrachtet werden, für den er später rechtskräftig verurteilt wurde.
In der Nacht zum 29. August 1997 hielten sich der 21-jährige Christopher Maier und seine Freundin Holly Dunn in der Nähe von Bahngleisen in Lexington, Kentucky, auf. Beide waren Studierende an der University of Kentucky. Sie hatten zuvor eine Party besucht und wollten anschließend noch Zeit miteinander verbringen. Dort trafen sie auf Ángel Maturino Reséndiz. Laut der späteren Aussage von Holly Dunn bedrohte er das Paar, raubte es aus und brachte die beiden unter seine Kontrolle. Maier wurde gefesselt und geknebelt. Anschließend schlug Reséndiz ihm mit einem schweren Gegenstand gegen den Kopf. Die Verletzungen waren so schwer, dass Maier starb. Danach vergewaltigte Reséndiz Holly Dunn und schlug auch sie mit einem schweren Gegenstand. Sie erlitt mehrere schwere Gesichtsverletzungen, darunter Brüche im Bereich des Kiefers und der Augenhöhle. Trotz dieser erheblichen Verletzungen überlebte sie den Angriff. Sie wurde in ein Krankenhaus gebracht und medizinisch behandelt. Ihre Aussage war später ein wichtiger Bestandteil der Ermittlungen gegen Reséndiz. Sie konnte den Angriff schildern und Angaben zum Täter machen.
Während des Strafverfahrens in Texas im Jahr 2000 wurde Dunn in der Strafzumessungsphase als Zeugin gehört. Das Gericht wertete ihre Schilderung als Beleg für Reséndiz’ Gewaltbereitschaft und die von ihm ausgehende Gefahr. Die Tat in Kentucky war zwar nicht der Mord, für den er in Texas verurteilt wurde, sie wurde jedoch bei der Entscheidung über die Strafe berücksichtigt. Dunn sprach auch später öffentlich über die Folgen des Angriffs. In Interviews beschrieb sie die körperlichen und psychischen Belastungen, mit denen sie nach der Tat umgehen musste. Ihre Aussagen zeigen, dass das Überleben eines solchen Angriffs nicht bedeutet, dass die Folgen mit der medizinischen Versorgung enden. Der Fall Maier und Dunn wurde zu einem wichtigen Bestandteil der Beweisführung gegen Reséndiz. Die Tat ereignete sich lange vor dem Mord an Claudia Benton, für den er später zum Tode verurteilt wurde. Durch Dunns Aussage konnte Reséndiz mit einem weiteren schweren Gewaltverbrechen in Verbindung gebracht werden.
Der Fall verdeutlicht außerdem, dass Reséndiz nicht ausschließlich als Täter von Einbrüchen und Tötungsdelikten betrachtet werden kann. Bei dem Angriff in Lexington kamen Raub, sexuelle Gewalt und extreme körperliche Gewalt zusammen. Diese Tat gehörte zu den Fällen, die bei der späteren Einschätzung seiner Gefährlichkeit eine wichtige Rolle spielten.
Anfang Oktober 1998 wurde die 87-jährige Leafie Mason tot in ihrem Haus in Hughes Springs, Texas, aufgefunden. Sie war in ihrem Haus angegriffen und mit einem schweren Bügeleisen am Kopf erschlagen worden. Der Täter war durch ein Fenster in das Haus eingedrungen. Die Ermittler fanden am Fenster einen Handflächenabdruck, der Ángel Maturino Reséndiz zugeordnet wurde. Dieser forensische Hinweis verband ihn mit dem Mord. Der Fall wurde später auch im Strafverfahren wegen des Mordes an Claudia Benton behandelt. In der Strafzumessungsphase führte die Staatsanwaltschaft ihn als Beleg für Reséndiz’ weitere Gewaltverbrechen an. Beim genauen Tatdatum gibt es unterschiedliche Angaben: Einige Quellen nennen den 2. Oktober 1998, andere den 4. Oktober. Die maßgebliche Berufungsentscheidung des „Texas Court of Criminal Appeals” bestätigt den Fall und das Alter des Opfers, legt sich aber nicht auf einen genauen Tag fest. Für eine Veröffentlichung sollte deshalb zunächst „Anfang Oktober 1998” verwendet werden.
Am 10. oder 11. Dezember 1998 wurde die 81-jährige Fannie Byers in ihrem Haus in Carl, Georgia, getötet. Sie starb durch schwere Schläge gegen den Kopf. Ihr Haus lag in der Nähe von Eisenbahngleisen. Zunächst wurde ein anderes Paar wegen des Mordes verfolgt. Im Zuge der späteren Ermittlungen gab Reséndiz gegenüber einem FBI-Ermittler an, Byers getötet zu haben. Nach diesen Angaben wurden die Vorwürfe gegen die zuvor verdächtigten Personen fallengelassen und die Ermittlungen auf Reséndiz ausgerichtet. Aufgrund seiner eigenen Angaben und der Ermittlungen wird ihm der Fall zugeschrieben. Ein gesonderter Mordschuldspruch gegen Reséndiz wegen des Todes von Byers erging jedoch nicht. Die Tat ist folglich von dem Mord an Claudia Benton zu unterscheiden, für den er tatsächlich verurteilt wurde.
Im Fall von Leafie Mason führten kriminaltechnische Spuren zu Reséndiz. Im Fall Fannie Byers waren seine späteren Angaben und die Neubewertung der Ermittlungen entscheidend. Beide Fälle wurden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren in Texas thematisiert, doch nur der Mord an Claudia Benton bildete die Grundlage für das Kapitalmordurteil.
Die Fälle zeigen, warum bei Reséndiz nicht allein die Zahl der ihm zugeschriebenen Opfer entscheidend ist. Für jeden einzelnen Fall müssen die Beweise und der rechtliche Status getrennt dargestellt werden. Dabei ist die Einordnung als gerichtlich bewiesener Mord, durch Ermittlungen gestützte Tatzuordnung oder nicht gesondert abgeurteiltes Geständnis unverzichtbar.
Am 16. Dezember 1998 wurde die 39-jährige Ärztin Claudia Benton in ihrem Haus in West University Place bei Houston, Texas, ermordet. Sie war durch mehrere Messerstiche und Schläge getötet worden. Die Ermittler stellten außerdem fest, dass sie sexuell angegriffen worden war. Der Täter hatte sich gewaltsam Zutritt zum Haus verschafft und anschließend verschiedene Gegenstände gestohlen. Zu den entwendeten Gegenständen gehörte Bentons Jeep Cherokee. Die Tat wurde zunächst nicht eindeutig einem bereits bekannten Serienmörder zugeordnet. Am folgenden Tag wurde Bentons Jeep auf einem Motelparkplatz in der Nähe von San Antonio gefunden. Die Polizei sicherte Fingerabdrücke im Haus und im Fahrzeug. Diese wurden mit Fingerabdruckdatenbanken abgeglichen und Ángel Maturino Reséndiz, der auch unter dem Namen Rafael Resendez-Ramirez bekannt war, zugeordnet. Diese Identifizierung war ein entscheidender Wendepunkt in den Ermittlungen. Am 5. Januar 1999 beantragten die örtlichen Behörden einen Haftbefehl und trugen ihn in das nationale Fahndungssystem des FBI ein. Von diesem Zeitpunkt an suchten die Ermittler gezielt nach Reséndiz. Die Zuordnung beruhte nicht allein auf einem Geständnis. Die Fingerabdrücke stellten eine Verbindung zwischen Reséndiz, dem Tatort und dem gestohlenen Fahrzeug her. Weitere Ermittlungen brachten ihn mit zusätzlichen Tötungsdelikten in Verbindung.
Da Reséndiz mexikanischer Staatsbürger war und wiederholt die Grenze zwischen Mexiko und den Vereinigten Staaten überquert hatte, versuchten die Ermittler, die Einwanderungsbehörden in die Fahndung einzubeziehen. Sie hofften, dass die Behörden ihn bei einer erneuten Grenzkontrolle identifizieren und festnehmen würden. Im Januar 1999 wurden entsprechende Hinweise und Fahndungsinformationen weitergegeben. Dennoch gelang es Reséndiz, sich weiterhin zwischen den beiden Ländern zu bewegen. Am 1. Juni 1999 wurde er von Grenzschutzbeamten aufgegriffen und nach Mexiko zurückgeschickt – ohne dass den Beamten bekannt war, dass gegen ihn wegen des Mordes an Benton gefahndet wurde. Dieser Vorgang wurde später Gegenstand einer Untersuchung des US-Justizministeriums. Der Bericht kritisierte erhebliche Informations- und Koordinationsprobleme zwischen den beteiligten Behörden. Die Rückführung nach Mexiko verzögerte die Festnahme, obwohl Reséndiz bereits im Zusammenhang mit einem Mord gesucht wurde.
Nach weiteren Ermittlungen und einer öffentlichen Fahndung stellte sich Reséndiz am 13. Juli 1999 den US-Behörden an der internationalen Brücke bei El Paso. Seine Halbschwester Manuela Karkiewicz und der Texas Ranger Drew Carter hatten dazu beigetragen, ihn zur Aufgabe zu bewegen. Durch die Festnahme war es den Ermittlern möglich, ihn ausführlich zu befragen und weitere Fälle zu untersuchen. Die Behörden brachten ihn mit mehreren Tötungsdelikten in Verbindung, die sich in unterschiedlichen Bundesstaaten ereignet hatten. Der Mord an Claudia Benton blieb jedoch der zentrale Fall für das spätere Strafverfahren. Für diese Tat wurde Reséndiz vor Gericht gestellt und zum Tode verurteilt. Der gestohlene Jeep und die darin gesicherten Fingerabdrücke waren entscheidende Beweismittel. Der Fall führte außerdem dazu, dass die Ermittler die behördlichen Abläufe bei Grenzkontrollen und den Austausch kriminalpolizeilicher Informationen genauer untersuchten.
Die spätere Aufarbeitung zeigte, dass die Festnahme nicht nur von kriminaltechnischen Spuren, sondern auch davon abhing, ob die beteiligten Behörden ihre Informationen rechtzeitig miteinander teilten. Der Fall wurde somit zu einem Beispiel für die Bedeutung einer funktionierenden Zusammenarbeit bei der Fahndung nach flüchtigen Tatverdächtigen.
Am 2. Mai 1999 wurden der 46-jährige Pastor Norman „Skip“ Sirnic und seine 47-jährige Ehefrau Karen in ihrem Wohnhaus in Weimar, Texas, getötet. Das Ehepaar lebte im Pfarrhaus der United Church of Christ. Beide wurden mit einem Vorschlaghammer erschlagen, während sie sich in ihrem Haus aufhielten. Karen Sirnic wurde zudem sexuell attackiert. Die Ermittler fanden Hinweise, die den Fall mit anderen Tötungsdelikten in Verbindung brachten. Das Fahrzeug des Ehepaars wurde später in San Antonio entdeckt. Fingerabdrücke und weitere kriminaltechnische Spuren halfen dabei, die Tat mit Ángel Maturino Reséndiz in Verbindung zu bringen. Der Fall spielte später eine wichtige Rolle im Strafverfahren gegen Reséndiz. Die Staatsanwaltschaft führte ihn bei der Strafzumessung als Beleg für weitere schwere Gewalttaten an. In der gerichtlichen Entscheidung im Mordprozess gegen Reséndiz werden die Tötungen der Sirnics ausdrücklich als Teil der Beweislage zur Frage erwähnt, ob er eine fortdauernde Gefahr für die Gesellschaft darstellte.
Am 4. Juni 1999 wurde die 26-jährige Lehrerin Noemi Dominguez in ihrer Wohnung in Houston, Texas, getötet. Reséndiz drang in das Haus ein, griff sie sexuell an und erschlug sie mit einer Spitzhacke. Anschließend nahm er ihr Fahrzeug und verließ den Tatort. Die Ermittler konnten den Fall mit den vorherigen Tötungsdelikten in Verbindung bringen. Das gestohlene Fahrzeug wurde später von der Polizei gefunden. Die Tat wurde im Strafverfahren gegen Reséndiz als weiteres schweres Gewaltverbrechen behandelt. Der Fall zeigt ein wiederkehrendes Merkmal seiner Vorgehensweise. Nach einem Angriff entwendete Reséndiz oft Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände, um den Tatort zu verlassen und weiterzureisen. Daraus lässt sich jedoch kein einheitliches Motiv für all seine Taten ableiten. Die konkreten Umstände müssen für jeden Fall einzeln betrachtet werden.
Am 4. Juni 1999 wurde beispielsweise die 73-jährige Josephine Konvicka in ihrem Haus in der Nähe von Schulenburg, Texas, getötet. Laut den gerichtlichen Unterlagen verwendete Reséndiz dieselbe Spitzhacke, mit der er zuvor Noemi Dominguez angegriffen hatte. Die Tatwaffe blieb im Kopf des Opfers stecken. Konvicka lebte allein in ihrem Haus. Die Ermittler brachten den Fall mit dem Mord an Dominguez in Verbindung, da beide Taten am selben Tag begangen wurden und die Tatwaffe übereinstimmte. Die räumliche Nähe der Tatorte und die Verbindung durch die Tatwaffe waren wichtige Hinweise für die Ermittler. Zusammen mit weiteren Beweisen stützten sie die Annahme, dass Reséndiz für beide Taten verantwortlich war.
Am 15. Juni 1999 drang Reséndiz in das Haus des 80-jährigen George Morber in Gorham, Illinois, ein. Morbers 51-jährige Tochter Carolyn Frederick befand sich ebenfalls im Haus. Reséndiz fesselte Morber an einen Stuhl und erschoss ihn mit einer Schrotflinte. Anschließend griff er Frederick sexuell an und schlug sie mit der Waffe so heftig, dass diese zerbrach. Beide Opfer überlebten den Angriff nicht. Die Ermittlungen brachten Reséndiz mit dem Doppelmord in Verbindung. Der Fall wurde im späteren Strafverfahren in Texas als eines der weiteren Gewaltverbrechen angeführt, die bei der Entscheidung über die Strafe berücksichtigt wurden. Die Tat verdeutlicht, dass Reséndiz nicht nur Menschen angriff, die er zufällig an Eisenbahnstrecken traf. Er drang auch in Wohnhäuser ein und tötete die Menschen, die sich dort aufhielten. Die Auswahl seiner Opfer folgte keinem durchgehend erkennbaren Schema.
Die Fälle der Sirnics, Dominguez, Konvicka, Morber und Frederick wurden durch Ermittlungen, Zeugenaussagen und kriminaltechnische Spuren mit Reséndiz in Verbindung gebracht. Die texanische Berufungsentscheidung dokumentiert diese Taten ausführlich, da sie bei der Strafzumessung im Verfahren wegen des Mordes an Claudia Benton eine Rolle spielten. Dabei muss zwischen der Verwendung eines Falles im Strafverfahren und einer eigenständigen Mordverurteilung unterschieden werden. Reséndiz wurde wegen des Kapitalmordes an Claudia Benton zum Tode verurteilt. Die hier beschriebenen Taten wurden im Rahmen des Verfahrens als weitere Gewaltdelikte behandelt und führten nicht zu fünf zusätzlichen eigenständigen Mordurteilen. Die zeitliche Abfolge zeigt, dass sich die Taten im Jahr 1999 über mehrere Bundesstaaten erstreckten. Die Ermittler mussten die Fälle zunächst einzeln untersuchen und sie anschließend anhand gemeinsamer Spuren, gestohlener Fahrzeuge und weiterer Beweismittel miteinander verbinden.
Ángel Maturino Reséndiz erhielt den Beinamen „Railroad Killer“, da er nach Einschätzung der Ermittler häufig mit Güterzügen durch die Vereinigten Staaten reiste. Mehrere der ihm zugeschriebenen Tötungsdelikte ereigneten sich in der Nähe von Eisenbahnstrecken. Die Ermittler vermuteten, dass er die Bahnverbindungen nutzte, um unauffällig zwischen verschiedenen Orten zu wechseln. Die Eisenbahn war jedoch nicht bei jeder Tat unmittelbar Teil des Geschehens. So drang Reséndiz beispielsweise auch in Wohnhäuser ein, die nicht direkt an Gleisen lagen. Der Beiname beschreibt daher vor allem seine mutmaßliche Fortbewegungsweise und die geografische Verteilung der Taten und nicht ein einheitliches Tatmuster. Bei mehreren Taten verschaffte sich Reséndiz Zugang zu Häusern, in denen sich die Bewohner aufhielten. In einigen Fällen drang er durch Fenster oder andere Zugänge ein. Anschließend griff er die Bewohner an und durchsuchte die Räume nach Wertgegenständen.
Der Mord an Claudia Benton im Dezember 1998 ist hierfür ein dokumentiertes Beispiel. Reséndiz drang in ihr Haus in West University Place ein, griff sie an und nahm unter anderem ihren Jeep Cherokee mit. Das Fahrzeug wurde später in San Antonio gefunden. Die darin gesicherten Fingerabdrücke waren ein entscheidender Hinweis auf seine Identität.
Auch im Fall der 87-jährigen Leafie Mason wurde ein Einbruch festgestellt. Ein Handflächenabdruck am Fenster verband ihn mit dem Tatort. Diese Fälle zeigen, dass die Ermittler nicht allein auf die Nähe zu Eisenbahnstrecken angewiesen waren, sondern auch klassische kriminaltechnische Spuren auswerteten.
Die dokumentierten Angriffe waren häufig von extremer körperlicher Gewalt geprägt. Bei mehreren Taten wurden die Opfer mit schweren Gegenständen wie Hämmern oder Eisenwerkzeugen erschlagen. In einzelnen Fällen kamen Schusswaffen zum Einsatz. Norman und Karen Sirnic wurden beispielsweise mit einem Vorschlaghammer getötet. George Morber und Carolyn Frederick wurden mit einer Schrotflinte getötet. Bei Noemi Dominguez und Josephine Konvicka spielte eine Spitzhacke eine Rolle. Diese Unterschiede zeigen, dass Reséndiz keine durchgehend verwendete Tatwaffe hatte. Die Auswahl der Waffen und Gegenstände variierte je nach Tatort und Situation.
Bei mehreren Angriffen kam sexuelle Gewalt hinzu. Dazu gehören unter anderem die Fälle von Christopher Maier und Holly Dunn in Kentucky, Claudia Benton in Texas sowie Karen Sirnic und Noemi Dominguez. Die sexuellen Übergriffe sind als eigenständiger Bestandteil der jeweiligen Taten zu betrachten. Sie lassen sich jedoch nicht auf alle Reséndiz zugeschriebenen Tötungsdelikte übertragen. Ebenso ist nicht belegt, dass jeder Angriff einem identischen Ablauf folgte.
Nach mehreren Taten entwendete Reséndiz Fahrzeuge oder andere Wertgegenstände. Die gestohlenen Fahrzeuge wurden später an anderen Orten entdeckt und halfen den Ermittlern, Verbindungen zwischen den Fällen herzustellen. Ein wichtiges Beispiel dafür ist der Jeep von Claudia Benton. Seine Auffindung und die im Fahrzeug gefundenen Fingerabdrücke führten zu Reséndiz. Auch in anderen Fällen wurden Fahrzeuge gestohlen, was den Ermittlern Hinweise auf seine Bewegungen und mögliche Aufenthaltsorte lieferte. Die Diebstähle können auf ein materielles Motiv und den Wunsch nach Flucht hindeuten. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass alle Tötungen ausschließlich aus Habgier begangen wurden.
Die Opfer unterschieden sich hinsichtlich ihres Alters, ihres Geschlechts und ihrer Lebensumstände. Unter ihnen waren junge Erwachsene, ältere Menschen und Paare. Einige wurden in der Nähe von Eisenbahnstrecken, andere in ihren Häusern angegriffen. Ein durchgehend einheitliches Opferprofil lässt sich aus den belegten Fällen nicht ableiten. Die räumliche Verteilung der Taten und die unterschiedlichen Situationen sprechen vielmehr dafür, dass Reséndiz verschiedene Gelegenheiten nutzte, wenn sich ihm ein Zugang zu einem Opfer oder einem Wohnhaus ergab. Die Ermittlungen ergaben kein starres, bei jedem Verbrechen identisches Vorgehen. Wiederkehrende Merkmale waren das Reisen mit Güterzügen, Einbrüche, schwere körperliche Gewalt, teilweise sexuelle Übergriffe sowie die Entwendung von Fahrzeugen oder Wertgegenständen. Gleichzeitig unterschieden sich die Tatwaffen, die konkreten Abläufe und die Umstände der einzelnen Angriffe. Für die kriminalistische Einordnung ist es deshalb entscheidend, diese Gemeinsamkeiten zu beschreiben, ohne sie zu überhöhen. Die Verbindung der Fälle entstand durch die gemeinsame Auswertung von Fingerabdrücken, DNA-Spuren, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsbefunden.
Der entscheidende Durchbruch gelang nach dem Mord an der 39-jährigen Ärztin Claudia Benton im Dezember 1998: Ihr gestohlener Jeep Cherokee wurde in der Nähe von San Antonio gefunden und die Spuren am Fahrzeug untersucht. Die Fingerabdrücke führten zu Ángel Maturino Reséndiz, der auch unter dem Namen Rafael Resendez-Ramirez bekannt war. Durch die Identifizierung konnten die Behörden Reséndiz mit dem Mord an Benton in Verbindung bringen und nach ihm fahnden. Im Januar 1999 wurde ein Haftbefehl beantragt. Anschließend untersuchten die Ermittler weitere Tötungsdelikte, bei denen sich ähnliche Umstände und zusätzliche kriminaltechnische Hinweise fanden. Die Ermittlungen waren kompliziert, da sich die Tatorte über mehrere Bundesstaaten verteilten. Zunächst hatten Behörden in Texas, Kentucky, Illinois, Florida und weiteren Regionen jeweils eigene Fälle bearbeitet. Erst durch den Austausch von Informationen und die erneute Untersuchung älterer Spuren wurden Zusammenhänge sichtbar.
Von besonderer Bedeutung waren dabei Fingerabdrücke, DNA-Spuren, gestohlene Fahrzeuge und Aussagen von Überlebenden. Im Fall von Christopher Maier und Holly Dunn konnte die überlebende Holly Dunn den Angriff schildern. In anderen Fällen führten kriminaltechnische Spuren zu Reséndiz, während weitere Tatzuordnungen erst durch seine späteren Geständnisse bekannt wurden. Die Beweislage blieb dabei unterschiedlich. Nicht jeder Fall, den die Ermittler mit Reséndiz in Verbindung brachten, wurde durch ein eigenes Strafverfahren mit einem Schuldspruch abgeschlossen.
Im Juni 1999 wurde Reséndiz auf die Liste der zehn meistgesuchten Flüchtigen des FBI gesetzt. Die Behörden veröffentlichten Informationen über seine Identität und warnten vor seiner möglichen Gefährlichkeit. Zu diesem Zeitpunkt wurde er bereits wegen des Mordes an Claudia Benton gesucht. Die wiederholten Grenzübertritte erschwerten die Fahndung. Reséndiz hatte in der Vergangenheit zahlreiche falsche Namen verwendet und war mehrfach von amerikanischen Einwanderungsbehörden aufgegriffen und nach Mexiko zurückgeführt worden. Am 1. Juni 1999 wurde er von Grenzschutzbeamten in New Mexico aufgegriffen. Die Beamten schickten ihn noch am selben Tag nach Mexiko zurück, ohne zu erkennen, dass er im Zusammenhang mit dem Mord an Claudia Benton gesucht wurde.
Dieser Vorgang wurde später vom „Office of the Inspector General” des US-Justizministeriums untersucht. Der Bericht stellte erhebliche Probleme beim Informationsaustausch und bei der Nutzung der damaligen Fingerabdrucksysteme fest. Zwar verfügten die Behörden über Informationen zu Reséndiz’ früheren Festnahmen und Straftaten, doch waren diese nicht zuverlässig miteinander verknüpft. Die Rückführung nach Mexiko war ein schwerwiegender Fehler im Ablauf der Fahndung. Sie ermöglichte es Reséndiz, sich zunächst weiterhin der Festnahme zu entziehen. Der Fall wurde später zu einem Beispiel dafür, welche Folgen unzureichend verknüpfte Daten und mangelhafte Kommunikation zwischen Behörden haben können. Nach weiteren Ermittlungen gelang es den Behörden, Kontakt zu Reséndiz’ Halbschwester Manuela Karkiewicz aufzunehmen. Der Texas Ranger Drew Carter arbeitete mit ihr zusammen, um Reséndiz dazu zu bewegen, sich der Polizei zu stellen.
Am 13. Juli 1999 überquerte Reséndiz die internationale Brücke zwischen Ciudad Juárez in Mexiko und El Paso in Texas und stellte sich den amerikanischen Behörden. Damit endete die landesweite Fahndung. Nach seiner Festnahme befragten ihn die Ermittler zu den Tötungsdelikten und zu weiteren Fällen, die mit ihm in Verbindung gebracht wurden. Im Verlauf der folgenden Monate und Jahre machte er Angaben zu zusätzlichen Tötungen und führte die Ermittler in einem Fall zu den sterblichen Überresten eines zuvor vermissten Mädchens. Die Aufklärung der Fälle beruhte auf einer Kombination aus kriminaltechnischen Spuren, Zeugenaussagen und späteren Täterangaben. Der Fall Claudia Benton lieferte den entscheidenden Hinweis auf Reséndiz’ Identität, und die weitere Ermittlungsarbeit brachte ihn mit zusätzlichen Taten in Verbindung.
Gleichzeitig offenbarte der Fall Schwächen im Informationsaustausch zwischen den Behörden. Die verpasste Festnahme am 1. Juni 1999 zeigte, dass Informationen nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie bei einer Kontrolle rechtzeitig verfügbar sind. Diese Probleme wurden in der späteren Untersuchung des Justizministeriums ausführlich dokumentiert.
Der Prozess gegen Ángel Maturino Reséndiz fand im texanischen Harris County statt. Er war angeklagt, weil er die 39-jährige Ärztin Claudia Benton am 17. Dezember 1998 in ihrem Haus in West University Place bei Houston getötet hatte. Die Ermittler hatten Reséndiz mit der Tat in Verbindung gebracht. Dies bildete die Grundlage des Kapitalmordverfahrens, das über sein weiteres Schicksal entscheiden sollte. Am 18. Mai 2000 sprach die Jury Reséndiz des Kapitalmordes schuldig. Vier Tage später, am 22. Mai, verhängte das Gericht die Todesstrafe. Ausschlaggebend für die Strafzumessung war unter anderem die Einschätzung der Jury, dass von Reséndiz auch künftig eine Gefahr für die Gesellschaft ausgehen würde. Ein zentraler Streitpunkt im Verfahren war Reséndiz’ psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt. Die Verteidigung berief sich auf ein psychiatrisches Gutachten von Dr. Bruce Cohen, der zu dem Schluss gekommen war, dass Reséndiz bei der Tötung Claudia Bentons rechtlich unzurechnungsfähig gewesen sei. Für seine Einschätzung hatte der Sachverständige unter anderem Gespräche, Briefe, Unterlagen und Informationen zu weiteren Tötungsdelikten herangezogen.
Die Staatsanwaltschaft war anderer Meinung. Der FBI-Psychologe Alan Brantley beschrieb Reséndiz als organisierten, sexuell motivierten Serienmörder, der überregional unterwegs war und durch seine Vorgehensweise versuchte, einer Entdeckung zu entgehen. Aus Sicht der Anklage sprächen die Auswahl fremder Opfer, die Tatorte und die Mobilität des Täters eher für ein planvolles Vorgehen als für ein Handeln, das durch eine psychotische Erkrankung bestimmt gewesen sei. Dabei ist zwischen einer psychischen Erkrankung und rechtlicher Unzurechnungsfähigkeit zu unterscheiden. Nach dem in Texas geltenden Maßstab genügt eine psychische Auffälligkeit allein nicht. Entscheidend ist unter anderem, ob ein Täter aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung nicht erkennen konnte, dass sein Verhalten falsch war. Die Jury akzeptierte die von der Verteidigung vorgebrachte Unzurechnungsfähigkeit jedoch nicht.
Während es im Schuldspruch um den Mord an Claudia Benton ging, spielte die größere Zahl der Reséndiz zugeschriebenen Taten bei der Entscheidung über die Strafe eine wichtige Rolle. In der Strafzumessungsphase hörte die Jury Zeugenaussagen und Beweise zu weiteren Gewaltverbrechen. Dazu gehörten der Mord an Christopher Maier und der Angriff auf Holly Dunn in Kentucky sowie die Tötungen von Leafie Mason, Skip und Karen Sirnic, Noemi Dominguez und Josephine Konvicka in Texas. Auch weitere Fälle wurden thematisiert.
Die Überlebende Holly Dunn schilderte den Angriff auf sie und die Ermordung ihres Freundes Christopher Maier. Ihre Aussage verdeutlichte der Jury die Brutalität der Taten und ihre Folgen für die Betroffenen. Die Beweismittel zu den anderen Fällen sollten vor allem die Einschätzung stützen, dass Reséndiz auch in Zukunft eine Gefahr für andere Menschen darstellen würde.
Für die Einordnung des Verfahrens ist diese Unterscheidung wesentlich: Die weiteren Taten wurden im Prozess als Beweismaterial berücksichtigt. Daraus folgt jedoch nicht, dass Reséndiz in diesem Verfahren wegen jedes einzelnen dieser Verbrechen gesondert verurteilt wurde.
Reséndiz legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 21. Mai 2003 bestätigte der „Court of Criminal Appeals of Texas”, das höchste Strafberufungsgericht des Bundesstaates, die Verurteilung und das Todesurteil. Das Gericht prüfte mehrere Einwände der Verteidigung, darunter die Beweiswürdigung, die Behandlung der Unzurechnungsfähigkeitsverteidigung und die Feststellung, dass von Reséndiz künftig weitere Gewalttaten zu erwarten seien. Es sah jedoch keinen Grund, das Urteil aufzuheben.
Auch spätere Schritte vor dem Bundesgericht führten nicht zur Aufhebung des Todesurteils. Damit blieb die Verurteilung wegen des Mordes an Claudia Benton bestehen. Reséndiz blieb im Todestrakt von Texas, während die Ermittlungen und die öffentliche Aufarbeitung seiner weiteren mutmaßlichen beziehungsweise ihm zugerechneten Taten auch über den eigentlichen Prozess hinaus von Bedeutung waren.
Am 27. Juni 2006 wurde Ángel Maturino Reséndiz im Gefängnis von Huntsville im US-Bundesstaat Texas durch eine tödliche Injektion hingerichtet. Er war 45 Jahre alt. Damit endete das Leben eines Mannes, der wegen des Mordes an Claudia Benton zum Tode verurteilt worden war und dem die Ermittler zahlreiche weitere Tötungsdelikte zurechneten. In seiner letzten Erklärung vor der Hinrichtung wandte sich Reséndiz an die Angehörigen seiner Opfer. Er bat sie um Vergebung, räumte ein, dass er ihnen schweres Leid zugefügt habe, und erklärte, er habe zugelassen, dass der Teufel sein Leben beherrsche. Zugleich sagte er, die Opfer hätten das erlittene Leid nicht verdient, während er selbst die bevorstehende Strafe verdiene. Ob diese Worte als Ausdruck echter Reue zu verstehen sind, lässt sich nicht objektiv feststellen. Die Erklärung dokumentiert, was Reséndiz unmittelbar vor seinem Tod sagte. Sie beantwortet jedoch nicht die Frage, wie er die einzelnen Taten innerlich einordnete oder ob seine Bitte um Vergebung für die Hinterbliebenen von Bedeutung war.
Mit der Hinrichtung wurde das Todesurteil vollstreckt. Damit sind jedoch die Fragen, die der Fall aufwarf, nicht beantwortet: Welche Taten konnten Reséndiz zweifelsfrei nachgewiesen werden? Welche weiteren Morde gestand er oder wurden ihm durch Ermittlungen zugeordnet? Und welche Rolle spielten seine psychische Verfassung, seine Lebensumstände und seine Bewegungen entlang des nordamerikanischen Schienennetzes bei der Entstehung und Aufklärung der Mordserie?
Ein eindeutiges Motiv, das sämtliche Tötungsdelikte von Ángel Maturino Reséndiz erklärt, ließ sich nicht feststellen. Die Taten richteten sich gegen unterschiedliche Menschen und die Umstände waren nicht in jedem Fall identisch. Ein Teil der Opfer wurde sexuell angegriffen, bei anderen standen Raub oder sexuelle Gewalt nicht nachweislich im Vordergrund. Es wäre deshalb zu vereinfachend, die gesamte Mordserie ausschließlich mit einem einzigen Beweggrund zu erklären.
Während des Prozesses im Jahr 2000 wurde intensiv über die psychische Verfassung Reséndiz’ gestritten. Ein von der Verteidigung beauftragter psychiatrischer Sachverständiger diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie und beschrieb ausgeprägte Wahnvorstellungen. Seiner Einschätzung nach war Reséndiz zum Zeitpunkt des Mordes an Claudia Benton aufgrund seiner Erkrankung nicht in der Lage, die Unrechtmäßigkeit seines Handelns zu erkennen.
Die von der Staatsanwaltschaft gehörten Fachleute kamen jedoch zu einer anderen Bewertung. Sie hielten Reséndiz trotz seiner psychischen Auffälligkeiten für rechtlich schuldfähig. Dabei verwiesen sie unter anderem auf sein Verhalten, seine Vorgehensweise und seine Fähigkeit, sich nach den Taten der Entdeckung zu entziehen. Diese gegensätzlichen Einschätzungen zeigen, wie umstritten die Interpretation seines Verhaltens war. Eine psychiatrische Diagnose bedeutet nicht automatisch rechtliche Schuldunfähigkeit. Umgekehrt beweist planvolles Verhalten allein nicht, dass ein Mensch psychisch gesund ist. Die Jury folgte letztlich nicht der von der Verteidigung vertretenen Position der Unzurechnungsfähigkeit. Reséndiz äußerte wiederholt Vorstellungen, in denen Religion, Gut und Böse sowie übernatürliche Kräfte eine zentrale Rolle spielten. Laut dem psychiatrischen Sachverständigen der Verteidigung glaubte er, von Gott mit einer besonderen Aufgabe betraut worden zu sein. Er habe sich als eine Art Engel oder als jemand verstanden, der gegen vermeintlich böse Kräfte vorgehen müsse. In einem Interview aus dem Jahr 2000 erklärte Reséndiz außerdem, dass ihn die Tötung von Kindern während der Belagerung der Branch-Davidians-Siedlung bei Waco im Jahr 1993 stark beschäftigt habe. Er verband diese Ereignisse mit seiner späteren Gewalt. Zugleich beschrieb er die Taten als etwas, das in bestimmten Momenten über ihn gekommen sei. Er habe an den Tatorten etwas Böses oder Dämonisches wahrgenommen.
Solche Äußerungen dokumentieren seine eigene Deutung der Geschehnisse. Sie belegen jedoch weder, dass seine Opfer tatsächlich mit den von ihm behaupteten Vorstellungen in Verbindung standen, noch erklären sie zuverlässig, weshalb er gerade diese Menschen auswählte. Für eine unabhängige Bestätigung seiner religiös begründeten Rechtfertigungen gibt es keine belastbare Grundlage.
Die Ermittlungen und die Beweismittel im Benton-Verfahren zeigten, dass sexualisierte Gewalt bei einem Teil der Taten eine Rolle spielte. Im Prozess beschrieb ein Sachverständiger der Anklage Reséndiz als organisierten sexuellen Serienmörder. Diese Einschätzung war eine fachliche Bewertung im Strafverfahren und keine eigenständige Diagnose, die sämtliche Aspekte seiner Persönlichkeit abschließend erklärt.
Die wiederholte Anwendung schwerer Gewalt und die teils sehr persönlichen Tatorte sprechen dafür, dass Reséndiz bereit war, seine Opfer massiv zu bedrohen und ihnen die Kontrolle über die Situation vollständig zu nehmen. Daraus lässt sich jedoch nicht für jeden einzelnen Fall ein bestimmtes psychologisches Motiv ableiten. Zudem ist nicht gesichert, dass alle Taten denselben Ablauf oder dieselbe Zielsetzung hatten.
Reséndiz’ eigene Aussagen waren von religiösen Vorstellungen, vermeintlichen Eingebungen und Erklärungen über das Böse geprägt. Zugleich standen sexuelle Gewalt, körperliche Aggression und in einzelnen Fällen mögliche materielle Interessen im Raum. Wie stark diese Faktoren jeweils zusammenwirkten, lässt sich anhand der verfügbaren Beweise nicht abschließend bestimmen.
Ein abschließendes Täterprofil ist deshalb mit Unsicherheiten verbunden. Gesichert sind die nachgewiesenen Taten und die im Prozess dokumentierten Aussagen. Die Annahme, Reséndiz habe ausschließlich aus religiösem Wahn, aus sexuellen Motiven oder aus einem einzigen, fest umrissenen Beweggrund gehandelt, geht über das hinaus, was die Beweislage zuverlässig hergibt.
Die genaue Zahl der Menschen, die Ángel Maturino Reséndiz getötet hat, lässt sich nicht mit einer einzigen Zahl abschließend beantworten. In Berichten über den Fall ist häufig von neun oder mehr Opfern die Rede. Andere Aufstellungen führen weitere Tötungsdelikte auf, zu denen Reséndiz Angaben machte oder zu denen Ermittler Beweise sammelten. Entscheidend ist deshalb, zwischen einer gerichtlichen Verurteilung, einem Geständnis und einer unabhängig belegten Zuordnung zu unterscheiden.
Rechtskräftig zum Tode verurteilt wurde Reséndiz wegen des Kapitalmordes an Claudia Benton, die im Dezember 1998 in ihrem Haus in West University Place bei Houston getötet wurde. Der Schuldspruch in diesem Verfahren bildet den eindeutigen juristischen Ausgangspunkt für die Bewertung seiner Taten. Im Prozess wurden weitere Tötungsdelikte thematisiert. Diese dienten unter anderem dazu, die Frage der künftigen Gefährlichkeit bei der Strafzumessung zu beurteilen. Sie waren jedoch nicht sämtlich Gegenstand eigener Schuldsprüche gegen Reséndiz in diesem Verfahren. Reséndiz gestand mehrere weitere Tötungsdelikte. Im Verfahren gegen ihn wurde berichtet, dass er insgesamt neun Menschen getötet habe. Zu den Fällen, die mit seinen Angaben und den Ermittlungen in Verbindung gebracht wurden, gehörten unter anderem die Tötung von Christopher Maier in Kentucky, die Morde an Leafie Mason in Texas sowie an Norman und Karen Sirnic. Auch weitere Opfer in Texas und anderen US-Bundesstaaten wurden ihm zugerechnet.
Ein Geständnis ist zwar ein wichtiger Ermittlungsansatz, ersetzt aber nicht automatisch eine unabhängige Bestätigung. Seine Aussagekraft hängt davon ab, ob sich die Angaben mit Tatortwissen, Zeugenaussagen, forensischen Spuren oder anderen Beweismitteln abgleichen lassen. In einigen Fällen lieferten Reséndiz’ Aussagen konkrete Hinweise, in anderen blieb die Beweislage weniger eindeutig. Bei einzelnen Tötungsdelikten wurde Reséndiz als Verdächtiger geführt, ohne dass seine Täterschaft zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Dazu zählen Fälle, bei denen die Identität der Opfer oder die Umstände ihres Todes unklar blieben. Auch Vermutungen über mögliche Taten in Mexiko wurden in Berichten aufgegriffen. Solche Hinweise dürfen jedoch nicht ohne belastbare Belege als bestätigte Bestandteile seiner Mordserie dargestellt werden. Die Gesamtzahl hängt daher davon ab, welche Kategorie gezählt wird: gerichtlich festgestellte Taten, gestandene Taten, durch weitere Beweise gestützte Ermittlungszuordnungen oder lediglich vermutete Fälle. Werden diese Gruppen vermischt, entsteht ein ungenaues Bild der Beweislage.
Die Bezeichnung als Serienmörder beschreibt das wiederholte Töten mehrerer Menschen, ist aber keine Aussage darüber, dass jede einzelne zugeschriebene Tat gerichtlich bewiesen wurde. Im Fall Reséndiz ist deshalb eine differenzierte Darstellung erforderlich: Der Mord an Claudia Benton führte zum Todesurteil; weitere Taten wurden gestanden, untersucht oder ihm aufgrund verschiedener Indizien zugeschrieben. Bei einigen Fällen blieben Fragen offen. Eine seriöse Opferbilanz muss diese Unterschiede sichtbar machen. Sie sollte weder belegte Verbindungen kleinreden noch unbewiesene Verdachtsfälle als gesicherte Morde ausgeben. Wo die Beweislage keine abschließende Zuordnung erlaubt, muss diese Unsicherheit ausdrücklich benannt werden.
