SERIENKILLER

Tatzeitraum & Opfer

Aktiv von 1986
Bis 1987
Bestätigte Opfer 4
Opfergruppen Überwiegend junge Männer

Modus Operandi & Motive

Modus Operandi Peiry sprach überwiegend junge männliche Anhalter an, brachte sie an abgelegene Orte, fesselte und misshandelte sie sexuell und tötete einige seiner Opfer
Hauptmotive Ausgeprägtes sadistisches und sexuell gewalttätiges Verhaltensmuster

Rechtliches

Festnahmejahr 1987
Urteil Lebenslange Haftstrafe
Haftform Gefängnis
Bild 1
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Michel Peiry
Michel Peiry wurde am 28. Februar 1959 in Neuenburg (Neuchâtel) in der Schweiz geboren. Er wuchs in einer schwierigen familiären Situation auf und war das dritte von insgesamt fünf Kindern. Sein Vater wurde als gewalttätig beschrieben und soll die Mutter regelmäßig misshandelt haben. In späteren Untersuchungen wurde außerdem berichtet, dass Peiry seine Kindheit und Jugend als von Zurückweisung, Ausnutzung und mangelnder Anerkennung geprägt empfunden habe. Gleichzeitig wurde er von seinem Umfeld nicht als auffällige oder gewalttätige Person wahrgenommen. Peiry besuchte eine Schule im Raum Freiburg und absolvierte 1979 seine Rekrutenschule in Monthey. Er interessierte sich für Literatur und wurde in späteren psychiatrischen Einschätzungen als intellektuell zumindest leicht überdurchschnittlich beschrieben. Ein wichtiger Bestandteil seiner Biografie war seine Auseinandersetzung mit seiner Sexualität. Den späteren Untersuchungsunterlagen zufolge hatte Peiry bereits als Jugendlicher sexuelle Erfahrungen, die er mit Gewalt- und Unterwerfungsfantasien verband. In einem psychiatrischen Bericht wurde insbesondere ein Erlebnis im Alter von etwa elf Jahren erwähnt: Er hatte zwei Männer beim Geschlechtsverkehr beobachtet und sich anschließend einem katholischen Geistlichen anvertraut. Dieser führte ihn anschließend selbst in eine homosexuelle sexuelle Erfahrung ein. Diese biografischen Angaben sind für die spätere psychologische Einordnung relevant, sie dürfen aber nicht als direkte Ursache seiner späteren Tötungsdelikte dargestellt werden. Ein solcher Zusammenhang lässt sich aus seiner Biografie allein nicht wissenschaftlich ableiten. Bereits als junger Erwachsener entwickelte Peiry ein ausgeprägtes Interesse an Reisen und einem unsteten Lebensstil. In den folgenden Jahren hielt er sich häufig in verschiedenen Ländern auf. Diese Mobilität wurde später zu einem wichtigen Bestandteil seiner kriminellen Biografie, da mehrere der ihm zugeschriebenen beziehungsweise von ihm gestandenen Taten außerhalb der Schweiz stattfanden. Sein späterer Beiname „Sadist von Romont” entstand erst im Zusammenhang mit den Ermittlungen nach seiner Festnahme. Zu Beginn seines Erwachsenenlebens war Peiry nach außen hin noch nicht als Mann bekannt, der mit einer Mordserie in Verbindung gebracht wurde. Die entscheidende Veränderung begann im Jahr 1981, als Peiry 22 Jahre alt war und sich während einer Reise in den Vereinigten Staaten aufhielt.

Während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten geriet Michel Peiry in einen Fall, den er später mit einer Tötung in Verbindung brachte. Seinen späteren Angaben zufolge soll er am 1. September 1981 einen jungen Kanadier namens Sylvestre beziehungsweise Sylvester getötet haben. Peiry erklärte, es sei zuvor zu einem Streit gekommen. Er habe den Mann mit einem Hammer erschlagen und anschließend versucht, dessen Leiche durch Verbrennen zu beseitigen. Der mutmaßliche Tatort beziehungsweise der genaue Ablauf konnten später nicht unabhängig rekonstruiert werden. Der Leichnam wurde nie gefunden. Besonders problematisch ist deshalb die wechselnde Aussage Peirys: Er gestand die Tötung zunächst, widerrief seine Aussage später und bestätigte sie anschließend erneut. Der Fall blieb daher hinsichtlich der tatsächlichen Täterschaft ungeklärt und darf nicht mit den späteren, gerichtlich festgestellten Tötungsdelikten gleichgesetzt werden.

Nach seinem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten kehrte Michel Peiry in die Schweiz zurück. In den folgenden Jahren führte er ein vergleichsweise unauffälliges Leben und durchlief verschiedene persönliche und berufliche Lebensabschnitte. Er hielt sich unter anderem im Kanton Freiburg auf und arbeitete in unterschiedlichen Bereichen. Nach außen trat er nicht als besonders auffällige oder gefährliche Person in Erscheinung. Parallel dazu entwickelte sich sein Sexualleben weiter. Spätere psychiatrische Untersuchungen beschrieben bei ihm ausgeprägte sadistische sexuelle Fantasien sowie ein zunehmendes Bedürfnis nach Dominanz und Unterwerfung. Diese später dokumentierten sexuellen Interessen sind für die kriminalhistorische Einordnung relevant, dürfen jedoch nicht rückwirkend als Beweis für konkrete Straftaten interpretiert werden. In dieser Phase knüpfte Peiry auch Kontakte zu Männern, die er teilweise über persönliche Bekanntschaften oder im Zusammenhang mit seinem späteren Reiseverhalten kennenlernte. Die entscheidende Veränderung erfolgte schließlich im Jahr 1987, als Peiry in der Schweiz wegen eines schweren Sexualdelikts erstmals mit der Strafjustiz in Konflikt geriet.

Nach seiner Rückkehr in die Schweiz geriet Peiry zunehmend mit der Justiz in Konflikt. Die späteren Ermittlungen zeichneten für die Jahre vor seiner Festnahme ein Bild von sexuell motivierter Gewalt gegen junge Männer. Dabei konnte nicht jeder damals bekannt gewordene Fall eindeutig einem späteren Mord zugeordnet werden. Die Ermittler stellten insbesondere fest, dass Peiry seine späteren Opfer häufig über Mitfahrgelegenheiten kennengelernt hatte. Dieses Muster wurde bei mehreren Fällen beobachtet und sollte für die späteren Mordermittlungen von entscheidender Bedeutung werden. Bereits vor der Mordserie beziehungsweise den später bestätigten Tötungsdelikten kam es zu Übergriffen, bei denen junge Männer gefesselt, misshandelt und sexuell missbraucht wurden. Einige Betroffene überlebten und konnten später wichtige Angaben gegenüber den Ermittlern machen. Von besonderer Bedeutung war ein Übergriff im November 1986 auf einen 16-jährigen Anhalter bei La Chaux-de-Fonds. Der Jugendliche überlebte und konnte Angaben zu seinem Angreifer machen. Nach Peirys Festnahme wurde dieser Fall mit weiteren Übergriffen verglichen, was den Ermittlern half, ein wiederkehrendes Vorgehen zu erkennen. Damit verdichtete sich das Bild eines Täters, der junge männliche Anhalter gezielt ansprach, sie in seinem Fahrzeug mitnahm und anschließend sexuelle Gewalt ausübte. Die Ermittlungen führten schließlich zu den Tötungsdelikten, die Peiry später gestand und die teilweise auch durch unabhängige Erkenntnisse gestützt werden konnten.

Für die späteren Ermittlungen nahm der Fall Cédric Antille eine besondere Bedeutung ein. Der 14-Jährige war am 7. Mai 1986 verschwunden und seine verbrannten sterblichen Überreste wurden später im Wallis gefunden. Die Ermittler konnten den Tod zunächst nicht mit Michel Peiry in Verbindung bringen. Erst nach Peirys Festnahme wurde der Fall erneut untersucht. Peiry gestand schließlich, Cédric getötet zu haben. Seiner Darstellung zufolge hatte er den Jugendlichen als Anhalter aufgenommen. Seine weiteren Angaben zu den Umständen der Tat und zur anschließenden Beseitigung des Körpers wurden Bestandteil der späteren Ermittlungen. Der Fall gehörte zu den Tötungsdelikten, die Peiry während der Ermittlungen einräumte. Für die spätere strafrechtliche Bewertung war jedoch die Gesamtheit der Beweismittel entscheidend und nicht allein sein Geständnis. Cédric Antille war 14 Jahre alt und damit eines der jüngsten Opfer, die Peiry zugerechnet wurden. Der Fund seines verbrannten Körpers stellte ein Merkmal heraus, das bei späteren Fällen erneut eine Rolle spielen sollte. Die Opfer wurden nach der Tat teilweise verbrannt, wodurch die Identifizierung und die kriminalistische Untersuchung erheblich erschwert wurden. Wenige Monate später kam es im Tessin zu einem weiteren Tötungsdelikt, das Peiry später ebenfalls gestand.

In der Nacht vom 14. auf den 15. August 1986 traf Michel Peiry im Kanton Tessin auf den jungen Fabio V., der als Anhalter unterwegs war. Laut späteren Ermittlungen nahm Peiry den jungen Mann in seinem Fahrzeug mit. Fabio wurde anschließend getötet. Dieser Fall gehörte zu den Tötungsdelikten, die Peiry später gegenüber den Ermittlern einräumte und die Bestandteil der strafrechtlichen Aufarbeitung wurden. Fabio V. war somit das zweite Schweizer Opfer, das Peiry im Zusammenhang mit seiner Mordserie zugerechnet wurde. Der Fall weist ein Merkmal auf, das sich auch bei anderen Peiry zugeschriebenen Taten zeigte: Der Kontakt zum späteren Opfer entstand während einer Mitfahrgelegenheit. Nur wenige Monate später kam es in der Region Neuenburg zu einem weiteren schweren Angriff. Das Opfer überlebte und konnte später wichtige Informationen über Peirys Vorgehensweise liefern.

Im November 1986 geriet ein 16-jähriger Jugendlicher in der Region La Chaux-de-Fonds in die Hände von Michel Peiry. Der Jugendliche war als Anhalter unterwegs und nahm eine Mitfahrgelegenheit an. Peiry brachte ihn an einen abgelegenen Ort und misshandelte ihn. Im Gegensatz zu den späteren Mordopfern überlebte der Jugendliche den Angriff. Seine Aussage war für die Ermittler deshalb besonders wertvoll. Er konnte Angaben über den Täter, dessen Fahrzeug und das Vorgehen bei dem Übergriff machen. Diese Informationen wurden später mit anderen Erkenntnissen über Peiry abgeglichen. Bereits vor Peirys Festnahme zeigte der Fall ein wiederkehrendes Muster: junge männliche Anhalter, eine Mitfahrgelegenheit und anschließend sexuelle Gewalt an einem abgelegenen Ort. Der überlebende Jugendliche war somit kein Mordopfer, sondern ein wichtiger Zeuge für die Rekonstruktion von Peirys Vorgehensweise. Zu diesem Zeitpunkt entwickelten sich die Ermittlungen gegen Peiry jedoch noch nicht zu einem umfassenden Verfahren wegen einer Mordserie. Erst die späteren Ereignisse sollten dazu führen, dass mehrere Fälle miteinander in Verbindung gebracht wurden.

Nach den ersten bekannten Fällen setzte Peirys Kontakt zu jungen Männern fort. Die späteren Ermittlungen zeigten, dass sich sein Verhalten zunehmend durch sexuelle Gewalt, Fesselungen und sadistische Praktiken auszeichnete. Dabei blieb es nicht bei einem einzelnen Tatort oder einer einzigen Region. Peiry fuhr mit seinem Fahrzeug durch verschiedene Teile der Schweiz und nutzte seine Mobilität, um Männer kennenzulernen und sie an abgelegene Orte zu bringen. Die Ermittler stellten später fest, dass mehrere der von Peiry beschriebenen oder ihm zugerechneten Taten einen ähnlichen Ablauf aufwiesen. Er nahm junge Männer als Anhalter mit, brachte sie an einen abgelegenen Ort und übte dort sexuelle Gewalt aus. In einigen Fällen überlebten die Betroffenen, andere verschwanden und wurden später tot aufgefunden. Peirys Verhalten wurde somit zunehmend gefährlicher. Die Verbindung zwischen sexueller Erregung, Gewalt, Kontrolle und Erniedrigung wurde zu einem zentralen Element seiner späteren kriminellen Entwicklung. Gleichzeitig ist bei der Rekonstruktion Vorsicht geboten: Nicht jede Tat, die Peiry später einräumte, konnte unabhängig bestätigt werden. Einige Geständnisse widerrief er wieder. Die Ermittler mussten deshalb zwischen bestätigten Fällen, Täterangaben und ungeklärten Verdachtsfällen unterscheiden. Diese Unterscheidung wurde besonders wichtig, als Peiry schließlich selbst Angaben zu einer größeren Zahl von Tötungsdelikten machte.

Am 24. April 1987 nahm Michel Peiry den 17-jährigen Thomas als Anhalter in seinem Peugeot 504 mit. Zunächst fuhr Peiry an dem von Thomas gewünschten Ziel vorbei und brachte den Jugendlichen anschließend an einen abgelegenen Ort. Dort griff er ihn mit einem Hammer an und misshandelte ihn sexuell. Thomas überlebte den Angriff. Schwer verletzt gelang es ihm, sich aus der Situation zu retten und Hilfe zu holen. Für die späteren Ermittlungen war sein Überleben von entscheidender Bedeutung. Er konnte den Ermittlern eine Beschreibung des Täters und seines Fahrzeugs geben. Dadurch erhielten die Behörden erstmals einen konkreten Hinweis, der sich mit bereits bekannten Fällen vergleichen ließ. Die Beschreibung führte schließlich zu Michel Peiry. Nur wenige Tage später, am 1. Mai 1987, wurde dieser während seines Militärdienstes im Kanton Bern festgenommen. Mit Thomas hatte die Polizei somit erstmals einen direkten Zeugen eines schweren Übergriffs, der den Täter persönlich gesehen hatte und ihr konkrete Informationen liefern konnte. Die Festnahme leitete eine völlig neue Phase des Falls ein: Bei den Vernehmungen begann Peiry, über weitere Gewaltverbrechen und Tötungen zu sprechen.

Michel Peiry wurde am 1. Mai 1987 während seines Militärdienstes in der Schweiz festgenommen. Die Festnahme stand im Zusammenhang mit dem wenige Tage zuvor erfolgten Angriff auf den 17-jährigen Thomas. Der Jugendliche hatte den Angriff überlebt und den Ermittlern wichtige Hinweise zu Aussehen und Fahrzeug des Täters gegeben. Nach seiner Festnahme wurde Peiry zu dem Übergriff und zu möglichen weiteren Straftaten befragt. Im Verlauf der Vernehmungen begann er, über weitere Gewalttaten zu sprechen. Dabei machte er auch Angaben zu Tötungsdelikten, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig aufgeklärt waren. So schilderte Peiry den Ermittlern beispielsweise, dass er junge Männer als Anhalter aufgenommen und anschließend an abgelegene Orte gebracht habe. In mehreren Fällen sprach er von sexueller Gewalt und Tötungen. Für die Ermittler eröffneten diese Aussagen die Möglichkeit, bereits bekannte Vermissten- und Todesfälle erneut zu überprüfen. Gleichzeitig zeigte sich ein Problem, das den gesamten Fall begleiten sollte: Peiry änderte seine Aussagen mehrfach. Einige Taten gestand er, andere widerrief er später oder stellte die ursprünglichen Angaben anders dar. Die Ermittler mussten seine Aussagen deshalb mit unabhängig feststellbaren Tatsachen vergleichen. Dazu gehörten unter anderem Fundorte, medizinische Befunde, Vermisstenmeldungen und Aussagen überlebender Opfer. Dadurch entwickelten sich die Vernehmungen zu einem umfangreichen Ermittlungsverfahren, in dem Peirys eigene Aussagen zwar wichtige Hinweise lieferten, aber nicht automatisch als Beweis für jede von ihm behauptete Tat behandelt werden konnten. Erst durch die anschließende Überprüfung ließ sich feststellen, welche Fälle ihm tatsächlich mit ausreichender Sicherheit zugeordnet werden konnten.

Nach den ersten Vernehmungen begannen die Ermittler damit, Peirys Angaben systematisch mit den bereits bekannten Fällen abzugleichen. Dabei zeigte sich, dass seine Aussagen nicht in allen Punkten konsistent waren. So nannte Peiry unterschiedliche Taten, veränderte einzelne Angaben und widerrief teilweise zuvor abgelegte Geständnisse. Für die Ermittler war es deshalb entscheidend, ob sich seine Angaben durch unabhängige Beweismittel bestätigen ließen. In Betracht kamen unter anderem Aussagen überlebender Opfer, Vermisstenmeldungen, aufgefundene Leichen und gerichtsmedizinische Untersuchungen. Auch Angaben zu Tatorten oder Gegenständen konnten zur Überprüfung seiner Aussagen herangezogen werden. Auf diese Weise wurden die von Peiry genannten Fälle in verschiedene Kategorien eingeteilt …

Bestätigte beziehungsweise gerichtlich verwertbare Fälle:
Taten, für die ausreichende Beweise vorhanden waren und die später Bestandteil des Strafverfahrens wurden.

Tätergeständnisse ohne ausreichende unabhängige Bestätigung:
Fälle, bei denen Peiry zwar eine Tat einräumte, die Ermittler jedoch keine ausreichende Beweislage herstellen konnten.

Widerrufene Geständnisse:
Fälle, bei denen Peiry seine ursprünglichen Angaben später zurücknahm oder veränderte.

Für die heutige Darstellung des Falls ist diese Unterscheidung besonders wichtig. Die oft genannte hohe Opferzahl darf nicht mit der Zahl der gerichtlich festgestellten Tötungsdelikte gleichgesetzt werden. Im weiteren Verlauf konzentrierten sich die Ermittler deshalb auf diejenigen Fälle, bei denen Peirys Angaben durch weitere Erkenntnisse gestützt werden konnten. Die Untersuchung führte schließlich zu einer Anklage wegen mehrerer schwerer Straftaten. Darunter befanden sich vier Mordfälle und zwei Mordversuche, die später Gegenstand des Prozesses wurden. Damit war die strafrechtlich gesicherte Faktenbasis wesentlich enger als die Zahl der Taten, die Peiry während seiner Vernehmungen für sich beansprucht hatte.

Die Ermittlungen führten schließlich zu einer Anklage wegen vier Morden und zweier Mordversuche. Diese sechs Fälle bildeten die Grundlage des späteren Strafverfahrens gegen Michel Peiry. Im Gegensatz zu weiteren von ihm behaupteten Taten waren diese Fälle für die Staatsanwaltschaft ausreichend belastbar, um sie vor Gericht zu bringen. Die vier Mordopfer waren junge Männer, die nach den Ermittlungen mit Peiry in Kontakt gekommen waren. In mehreren Fällen hatten sie ihn mitgenommen, bevor es zu sexueller Gewalt und anschließend zur Tötung kam. Die Tötungsdelikte, die in der Anklage behandelt wurden, stammen aus den Jahren 1986 und 1987 und konnten von den Ermittlern anhand von Zeugenaussagen, Fundorten und weiteren Beweismitteln voneinander unterschieden werden. Besonders wichtig war dabei die Aussage des Überlebenden Thomas. Sie lieferte einen direkten Zusammenhang zwischen Peiry und seinem Vorgehen und unterstützte die Rekonstruktion der Ermittler. Die beiden Mordversuche unterschieden sich von den Tötungsdelikten dadurch, dass die Opfer die Angriffe überlebten und somit als unmittelbare Zeugen zur Verfügung standen. Damit entstand für die Staatsanwaltschaft eine vergleichsweise klare Beweislage: Vier Menschen waren getötet worden, zwei weitere hatten schwere Angriffe überlebt und Peiry konnte mit den Fällen in Verbindung gebracht werden. Die weiteren von ihm genannten Tötungsdelikte blieben dagegen außerhalb dieser gesicherten Anklage, da die Beweislage nicht ausreichte oder seine Aussagen widerrufen wurden. Der bevorstehende Prozess sollte deshalb nicht über die gesamte Zahl der von Peiry behaupteten Taten entscheiden, sondern über die konkret angeklagten sechs Fälle.

Der Prozess gegen Michel Peiry fand am 30. Oktober 1989 in Sembrancher im Kanton Wallis statt. Gegenstand des Verfahrens waren vier Mordfälle und zwei Mordversuche. Die Anklage bezog sich damit bewusst nicht auf alle Tötungen, die Peiry während der Ermittlungen gestanden hatte. Das Verfahren verlief ungewöhnlich kurz. Die wesentlichen Ermittlungen waren bereits vor Prozessbeginn schriftlich dokumentiert worden, sodass die eigentliche Verhandlung nur einen begrenzten Umfang hatte. Am 2. November 1989 wurde Peiry wegen der ihm zur Last gelegten schweren Straftaten zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Damit war die Zahl seiner strafrechtlich gesicherten Mordopfer deutlich niedriger als die Zahl der Tötungen, die ihm in späteren Darstellungen zugeschrieben wurden. Zeitgenössische Berichte unterscheiden deshalb klar zwischen den vier gerichtlich festgestellten Morden, den zwei Mordversuchen und weiteren Taten, die Peiry zwar gestanden hatte, deren Geständnisse er teilweise später wieder zurücknahm. Diese Unterscheidung ist für die Darstellung des Falls entscheidend: Die häufig genannte Zahl von elf Morden bezeichnet nicht elf gleichwertig bewiesene Tötungsdelikte, sondern die Zahl der Taten, die Peiry im Verlauf der Ermittlungen insgesamt gestanden haben soll. Die lebenslange Freiheitsstrafe blieb die Grundlage für seinen weiteren Lebensweg im Strafvollzug. Eine vorzeitige Entlassung wurde in späteren Jahren mehrfach geprüft, jedoch abgelehnt.

Nach seiner Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe blieb Michel Peiry im Schweizer Strafvollzug inhaftiert. Eine Entlassung auf Bewährung wurde später mehrfach geprüft. Im Jahr 2002 wurde eine erste bedingte Entlassung abgelehnt. Grundlage dafür waren unter anderem negative Einschätzungen von Fachleuten hinsichtlich des Rückfallrisikos, das von Peiry ausging. Auch 2009 lehnte die zuständige Behörde eine erneute bedingte Entlassung ab. Dabei wurde wiederum das hohe Rückfallrisiko als entscheidender Grund genannt. Peiry blieb somit weiterhin in Haft. Die späteren Diskussionen über seine mögliche Entlassung machten deutlich, dass die Behörden ihn weiterhin als erhebliches Risiko für die öffentliche Sicherheit einschätzten. Für die Einordnung seiner späteren Jahre ist außerdem wichtig, dass seine Verurteilung weiterhin auf den vier Morden und zwei Mordversuchen beruhte. Die von ihm darüber hinaus eingeräumten Taten konnten nicht in gleicher Weise gerichtlich festgestellt werden.


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Psychologisches Profil und Täterpersönlichkeit
Im Rahmen des Strafverfahrens wurde Michel Peiry einer psychiatrischen Begutachtung unterzogen. Die Experten stuften ihn als psychisch auffällig ein, ohne ihn jedoch als schuldunfähig zu betrachten. Die Experten sahen bei ihm unter anderem Merkmale einer unvollständigen bzw. gestörten Persönlichkeitsentwicklung und hielten eine therapeutische Behandlung für angezeigt.

Besonders deutlich dokumentiert sind seine sadistischen sexuellen Fantasien und Verhaltensweisen. Bei den ihm zugerechneten Taten verbanden sich sexuelle Gewalt, körperliche Misshandlung, Fesselung und Dominanz. Diese Verbindung ist auch deshalb relevant, weil Peiry seine Opfer nicht lediglich töten, sondern zuvor kontrollieren und sexuell misshandeln wollte.

Seine psychiatrische Beurteilung darf jedoch nicht mit einer pauschalen Diagnose wie „Psychopath” gleichgesetzt werden. Solche Begriffe werden in populären Darstellungen häufig verwendet, geben die konkrete damalige Begutachtung aber nicht ausreichend wieder.

Auch seine spätere Einstufung als erhebliches Rückfallrisiko ist dokumentiert. 2002 und 2009 wurden Anträge auf bedingte Entlassung unter anderem aufgrund der weiterhin als hoch eingeschätzten Rückfallgefahr abgelehnt. Zwischenzeitlich war eine längerfristige Psychotherapie angeordnet worden.

Bei der psychologischen Einordnung sollte deshalb nicht versucht werden, seine Taten auf eine einzelne Ursache zurückzuführen. Seine schwierige Kindheit, die von ihm geschilderten frühen sexuellen Erfahrungen und seine späteren sadistischen Fantasien können als biografische Faktoren beschrieben werden. Für sich genommen belegen sie jedoch keine direkte Ursache seiner späteren Tötungsdelikte.

Die belegbare psychologische Einordnung lautet daher: Peiry zeigte ausgeprägte sadistische und sexuell gewalttätige Verhaltensmuster, wurde psychiatrisch als behandlungsbedürftig eingestuft und später aufgrund seiner hohen Rückfallgefahr weiterhin als gefährlich angesehen.

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Modus Operandi und Tatvorgehen
Michel Peiry suchte sich überwiegend junge Männer aus, die per Anhalter unterwegs waren. Er nahm sie in sein Fahrzeug, brachte sie an abgelegene Orte und fesselte sie dort. Er misshandelte sie sexuell und tötete einige von ihnen.

Dabei war sein Vorgehen eng mit seinen sadistischen sexuellen Fantasien verbunden: Die Gewalt und die Kontrolle über seine Opfer standen im Mittelpunkt seines Tatverhaltens, wie die späteren Ermittlungen ergaben. Da nicht alle von Peiry gestandenen Taten unabhängig bestätigt werden konnten, lässt sich dieses Muster vor allem anhand der gerichtlich verfolgten Fälle und der Aussagen überlebender Opfer belegen.

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Opferprofil und Opferauswahl
Das Opferprofil von Michel Peiry lässt sich vergleichsweise deutlich eingrenzen. Bei den ihm gerichtlich zugerechneten Taten handelte es sich überwiegend um junge Männer beziehungsweise männliche Jugendliche.

Mehrere Opfer waren Anhalter, die Peiry während seiner Fahrten mitnahm. Diese Form der Kontaktaufnahme verschaffte ihm einen unmittelbaren Zugang zu Personen, die ihn nicht kannten und sich in einer vergleichsweise abhängigen Situation befanden. Das Alter der Opfer war unterschiedlich, wobei Peiry insbesondere junge Männer ins Visier nahm. Ein konkretes Höchst- oder Mindestalter lässt sich für sämtliche ihm zugeschriebenen Fälle jedoch nicht seriös angeben, da die Beweislage bei den einzelnen Taten unterschiedlich ist. Ein gemeinsames Merkmal der Opfer war somit weniger ein bestimmter sozialer Hintergrund als vielmehr das Geschlecht, das junge Alter und die Gelegenheit einer zufälligen Kontaktaufnahme.

Bei der Auswahl spielte laut der späteren psychiatrischen und kriminalistischen Einordnung außerdem die sexuelle Orientierung bzw. die sexuellen Fantasien des Täters eine Rolle. Daraus darf jedoch nicht abgeleitet werden, dass Peiry alle seine Opfer aufgrund exakt desselben persönlichen Merkmals ausgewählt hätte. Die Opferauswahl lässt sich daher am sichersten als situativ und zugleich sexuell motiviert beschreiben. Peiry suchte Kontakt zu jungen Männern, insbesondere zu solchen, die als Anhalter auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen waren. Er nutzte diese Situation anschließend für seine Gewalt- und Sexualdelikte.

Nicht jede von Peiry später behauptete Tat kann in dieses Profil eingeordnet werden. Deshalb müssen wir auch hier zwischen gerichtlich belegten Fällen und nicht bestätigten Täterangaben unterscheiden.

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Weitere von Peiry behauptete Tötungsdelikte
Neben den vier Morden, für die Michel Peiry verurteilt wurde, hat er während der Ermittlungen weitere Tötungen gestanden. Zeitweise soll er insgesamt elf Morde eingeräumt haben. Diese Zahl darf jedoch nicht mit elf gerichtlich bewiesenen Opfern gleichgesetzt werden. Einige seiner Geständnisse betrafen Personen, deren Verschwinden oder Tod nicht ausreichend mit Peiry in Verbindung gebracht werden konnte. In anderen Fällen widerrief er seine ursprünglichen Aussagen später. Die Ermittler überprüften deshalb jede einzelne Angabe und versuchten, sie mit unabhängigen Erkenntnissen abzugleichen. Wo eine solche Bestätigung nicht möglich war, konnte die jeweilige Tat nicht auf dieselbe Weise behandelt werden wie die vier Morde im späteren Strafverfahren.

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Der weitere Strafvollzug
Nach seiner Verurteilung zu einer lebenslangen Haftstrafe blieb Michel Peiry dauerhaft im Schweizer Strafvollzug. In den folgenden Jahren stand nicht mehr ein neues Strafverfahren im Mittelpunkt, sondern die Frage, ob von ihm weiterhin eine erhebliche Gefahr für andere Menschen ausging und eine bedingte Entlassung verantwortbar wäre. Bei den Überprüfungen wurde sein Rückfallrisiko weiterhin als hoch eingeschätzt. Deshalb wurden Anträge auf eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Während seiner Haft unterzog sich Peiry auch einer längerfristigen psychiatrischen bzw. psychotherapeutischen Behandlung. Diese war Bestandteil der Maßnahmen, die im Zusammenhang mit seiner Gefährlichkeit und der Möglichkeit einer späteren Entlassung standen. Die Behörden hielten jedoch an ihrer Einschätzung fest, dass die Voraussetzungen für eine Entlassung nicht erfüllt waren. Somit blieb Peiry Jahrzehnte nach seiner Verurteilung in Haft.

Die Haftzeit stellte somit einen eigenen Abschnitt seines Falls dar: Während sich die ursprünglichen Ermittlungen vor allem auf seine Taten konzentrierten, waren es bei den späteren Behördenentscheidungen die Fragen, ob von ihm weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausging.

Michel Peiry befindet sich auch im Jahr 2026 noch immer in Haft. Seit seiner Festnahme im Mai 1987 wurde ihm kein Hafturlaub gewährt. In den vergangenen Jahrzehnten hat Peiry wiederholt Anträge auf bedingte Entlassung beziehungsweise auf Lockerungen des Vollzugs gestellt. Diese wurden jedoch abgelehnt. Bereits 2002 und 2009 wurden bedingte Entlassungen wegen der weiterhin als hoch eingeschätzten Rückfallgefahr verweigert. Aktuell läuft ein Verfahren aus den Jahren 2023 bis 2026, in dem Peiry begleitete Ausgänge beantragt hat. Nachdem die zuständigen kantonalen Instanzen dies abgelehnt hatten, bestätigte das Schweizerische Bundesgericht die Entscheidung. Das Urteil wurde im März 2026 veröffentlicht. Dabei stellte das Bundesgericht fest, dass bei Peiry weiterhin ein sehr hohes Rückfallrisiko bestehe. Die Richter sahen die Interessen möglicher zukünftiger Opfer deshalb als höher gewichtet an als sein Interesse an einer Lockerung des Freiheitsentzugs. Damit bleibt Peiry auch nach fast vier Jahrzehnten Haft ohne begleiteten Ausgang im Strafvollzug.

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Der Fall „Sadist von Romont“ in der öffentlichen Wahrnehmung
Nach seiner Festnahme wurde Michel Peiry in der Schweizer Öffentlichkeit als „Sadist von Romont“ bekannt. Die Bezeichnung bezog sich auf den Ort Romont im Kanton Freiburg, mit dem Peiry in Verbindung gebracht wurde. In den Medien stand insbesondere die Kombination aus sexueller Gewalt, sadistischen Praktiken und Tötungsdelikten im Fokus. Dadurch entstand früh das Bild eines besonders gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftäters. Dabei übernahm die öffentliche Darstellung teilweise auch die hohe Zahl von Tötungen, die Peiry während der Ermittlungen selbst eingeräumt hatte. Gerade diese Angaben waren jedoch nicht sämtlich gerichtlich bestätigt. Für die historische Einordnung muss deshalb zwischen der medial verbreiteten Darstellung des „Sadisten von Romont” und der tatsächlich festgestellten Faktenlage unterschieden werden. Der Beiname wurde zu einem festen Bestandteil der Berichterstattung über den Fall, während die juristisch gesicherte Grundlage weiterhin aus vier Morden und zwei Mordversuchen bestand. Auch Jahrzehnte später wird Peiry in Medienberichten unter diesem Namen geführt, insbesondere wenn über seine Haftbedingungen oder seine wiederholten Anträge auf Vollzugslockerungen berichtet wird.

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Der Fall aus heutiger Sicht
Der Fall Michel Peiry ist heute vor allem aufgrund der Verbindung von sexuell motivierter Gewalt, sadistischem Verhalten und Tötungsdelikten sowie einer außergewöhnlich langen Haftzeit von Bedeutung. Für die kriminalhistorische Betrachtung ist eine genaue Trennung der Fälle jedoch besonders wichtig. Peiry wurde wegen vier Morden und zwei Mordversuchen verurteilt. Darüber hinaus machte er Angaben zu weiteren Tötungen, die nicht gerichtlich festgestellt wurden. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da die häufig genannte Zahl von elf Morden leicht den Eindruck erweckt, alle elf Fälle seien zweifelsfrei bewiesen. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Fall zeigt außerdem die Bedeutung von überlebenden Opfern als Zeugen. Ihre Aussagen ermöglichten es den Ermittlern, Peirys Vorgehensweise zu rekonstruieren und Verbindungen zwischen den einzelnen Fällen herzustellen. Auch die spätere Behandlung im Strafvollzug verdeutlicht die langfristige Bedeutung der psychiatrischen Einschätzung. Trotz jahrzehntelanger Haft wurde Peiry weiterhin als erhebliches Rückfallrisiko eingestuft.

Im Jahr 2026 bestätigte das Schweizer Bundesgericht erneut, dass selbst begleitete Ausgänge aufgrund des weiterhin sehr hohen Rückfallrisikos nicht bewilligt werden. Michel Peiry bleibt somit weiterhin in Haft.

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Quellen und weiterführende Informationen
Le Monde – Gerichtsverfahren 1989
La Gruyère – aktuelle Berichterstattung 2026

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